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mags fragt Daten bei Grundstückseigentümern ab

In den nächsten Tagen bekommen alle Mönchengladbacher Grundstückseigentümer Post.
Grund für das Schreiben ist das neue Gebührenmodell, das der mags-Verwaltungsrat für die Rolltonnen für Restmüll beschlossen hat. In dem Brief erklärt mags das neue Gebührenmodell und fragt gleichzeitig die Zahl der Haushalte ab. Diese Daten sind wichtig, um die Abfallgebühr zu berechnen. Die Abfrage ist schnell erledigt: Es gibt einen Antwortbogen, der bis zum 
5. November ausgefüllt und mit dem beiliegenden Rückumschlag zurückgeschickt werden muss. Die Angaben können Grundstückseigentümer aber auch bequem online oder per Fax machen. Neu an der Berechnung der Abfallgebühr ist, dass es ab 2019 einen Grundpreis und einen Leistungspreis gibt. Grundpreis: Jeder Haushalt und jede Gewerbeeinheit (haushaltsübliche Mengen) zahlen den gleichen Grundpreis. Dieser deckt die Kosten der allgemeinen Leistungen, die jedem Mönchengladbacher angeboten werden – unabhängig davon, ob er diese nutzt oder nicht. Dazu zählen zum Beispiel die Angebote der Wertstoffhöfe Heidgesberg und Luisental sowie das Leeren der öffentlichen Papierkörbe und die Entsorgung dieser Abfälle. Ein Haushalt ist jede abgeschlossene Wohneinheit mit einem oder mehreren zusammen liegenden Räumen, in der man in der Regel einen selbstständigen Haushalt führen kann. Leistungspreis: Zu diesem zählen die Leistungen, die die Mönchengladbacher in Anspruch nehmen. Mit dem Leistungspreis bezahlen die Bürger zum Beispiel dafür, dass ihr Müll eingesammelt, transportiert und umweltgerecht beseitigt oder verwertet wird. Auch die Tonnen, die mags zur Verfügung stellt, sind in dem Leistungspreis enthalten. Anders als bisher müssen die Bürger die Restmülltonnen ab 2019 nicht mehr selbst beschaffen und bezahlen. Die neuen Gefäße sind ab dem 1. Januar 2019 verpflichtend im Einsatz und werden in den kommenden Wochen ausgeliefert. Neu ist auch, dass es ab 2019 Behälter für Restmüll mit Füllstandsmarkierungen gibt. Ein Drei-Personen-Haushalt mit Biotonne hat beispielsweise ein Mindestvolumen von 90 Liter Restmüll bei zweiwöchentlicher Leerung. In diesem Fall stellt mags eine 120-Liter Tonne mit Markierung bei 90 Liter zur Verfügung.  Weitere Informationen stehen auf www.mags.de.