Rund um die Gebühren
Zu Beginn jedes neuen Jahres wird der Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung von mags an die Bürgerinnen und Bürger per Post verschickt. Auf dieser Seiten finden Sie alle Infomationen und Downloads rund um das Thema.
FAQ
Wie kann ich mags ein Lastschriftmandat erteilen?
Für Sie ist das ganz einfach: Entweder nutzen Sie unser Bürgerportal oder füllen Sie das Formular SEPA-Basis-Lastschriftmandat (oben unter Downloads) aus und senden Sie es im Original ausgefüllt an mags zurück. Dann ist mags berechtigt, die Gebühr von Ihrem Konto abzubuchen. Eine formlos mitgeteilte Bankverbindung ist nicht ausreichend.
Sie wollen die Gebühren lieber selbst überweisen? Nutzen Sie für Ihre Überweisung folgende Angaben:
Empfänger: mags
IBAN: DE 08 3105 0000 0004 5412 15
BIC: MGLSDE33XXX
Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Bitte erteilen Sie uns ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
Können die Gebühren auch per Barzahlung bei mags entrichtet werden?
Nein, eine Barzahlung der Gebühren ist bei mags nicht möglich. Sprechen Sie für Barzahlungen Ihre Hausbank an.
Restmüll: Behälter & Kosten
Die Restmülltonne gibt es in den Größen 60, 120 und 240 Liter. Die 120 Liter und die 240 Liter Tonnen gibt es zudem mit Füllstandsmarkierungen. So kann das Volumen für alle denkbaren Personenzahlen bereitgestellt werden.
Die An-, Um- und Abmeldung von Abfallgefäßen erfolgt durch den Grundstückseigentümer. mags berät Sie im Einzelfall unter 02161 - 49 10 10 oder via E-Mail an gebuehren@mags.de. Mieter wenden sich bitte an den Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer erhalten von mags den Gebührenbescheid über die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren.
- Mithilfe des Abfallgebührensrechners können Sie direkt online ihre Abfallgebühren berechnen.
- Die Kosten werden über die Abfallgebührensatzung von mags festgelegt. Das Abfallgebührenmodell setzt sich aus einem Grundpreis und einem Leistungspreis zusammen.
- Jeder Haushalt und jede Gewerbeeinheit zahlt den gleichen Grundpreis. Dieser deckt Kosten der allgemeinen Leistungen, die wir jedem Mönchengladbacher anbieten – unabhängig von der individuellen Nutzung. Der Leistungspreis errechnet sich aus den Entsorgungsleistungen, die Sie in Anspruch nehmen.
Wie errechnet sich das Mindestvolumen?
Die erwartete Gesamtmenge entsorgungspflichtigen Restabfalls für das Stadtgebiet Mönchengladbach wird mit 38.199 Tonnen pro Jahr geschätzt. Dies entspricht einem spezifischen Abfallaufkommen von 141,8 kg je Einwohner / Jahr und von 2,7 kg pro Einwohner / Woche.
Diese Menge wird dividiert durch den sog. Schüttdichtefaktor, also dem allgemein anerkannten spezifischen Gewicht des Abfalls von 0,16 kg pro Liter. Hinzugerechnet wird ein Volumenzuschlag für Spitzen und Feiertagsnachholung von 20 %, woraus sich insgesamt ein spezifisches Behältervolumen in Höhe von 20,25 l pro Einwohner und Woche ergibt. Dementsprechend wurde ein Mindestvolumen von 20 l pro Person und Woche in der Satzung festgelegt. Dem Anreiz zur Abfallvermeidung wurde dadurch Rechnung getragen, dass das Mindestvolumen von Nutzern einer Biotonne oder Eigenkompostieren auf 15 Liter pro Person / Woche gesenkt wurde.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um eine Berechnung für das gesamte Gebiet der Stadt Mönchengladbach handelt, die zu Durchschnittswerten führt und Besonderheiten der individuellen Entsorgungssituation nicht berücksichtigen kann. Die eigene Erfahrung kann deshalb im Ergebnis von dieser Durchschnittsberechnung abweichen.
Wie kann ich eine Änderung der Personenzahl mitteilen?
Eine Änderung der Personenzahl können Sie mags über das Bürgerportal oder schriftlich mitteilen.
Per Post
mags
Gebührenveranlagung
Am Nordpark 400
41068 Mönchengladbach
Per Mail
gebuehren@mags.de
Per Fax
02161 - 49 10 99