Servicepakete der GEM

 

Für private Grundstückseigentümer

Für Gewerbe- und Industriekunden

Einfach mal machen lassen: das Servicepaket der GEM

Der Vertrieb der GEM berät Sie umfassend und individuell. Auf Basis eines kostenlosen Aufmaßes wird Ihnen ein individuelles Angebot unterbreitet – gerne auch vor Ort. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten für die Sommer- und Winterwartung erläutern wir Ihnen anhand der folgenden Grafiken. 

Gehwegreinigung durch den Anlieger/ Fahrbahnreinigung durch GEM nach Satzung

Sommerwartung

Gehwegreinigung - 1x wöchentlich - grundsätzlich durch den Anlieger (A/B). Fahrbahnreinigung nach Einstufung gemäß Straßenreinigungskalender durch die GEM.

Winterwartung    

Räumen und Streuen des Gehweges durch den Anlieger (A/B). Winterwartung der Fahrbahn nach Einstufung gemäß Straßenreinigungskalender durch die GEM.

Anliegerreinigung (Sommer-/Winterwartung komplett durch den Anlieger)

Sommerwartung

Gehwegreinigung - 1x wöchentlich - grundsätzlich durch den Anlieger (A/B). Je nach Einstufung der Straße, z. B. wie bei Stichstraßen, ist auch eine Reinigung bis zur Fahrbahnmitte durchzuführen.  

Winterwartung   

Räumen und Streuen des Gehweges durch den Anlieger (A/B). Je nach Einstufung der Straße, z. B. wie bei Stichstraßen, ist auch eine Winterwartung bis zur Fahrbahnmitte durchzuführen.

Privatrechtliche Übertragung Reinigung & Winterdienst an Dritte (z. B. GEM)

Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung können Sie als Hauseigentümer die Reinigungs- und Winterdienstpflicht für den Gehweg auf einen Dritten, z. B. auf einen Mieter, übertragen. Ein entsprechender Passus im Mietvertrag reicht allein aber nicht aus.

Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten unter "Privatrechtliche Übertragung der Reinigungspflicht an Dritte"

Ihre Pflichten bei der Gehweg- und Fahrbahnwartung

Sommerwartung

Winterwartung

Übertragung der Reinigungs- und Winterdienstpflicht für Gehwege

Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung können Sie als Hauseigentümer die Reinigungs- und Winterdienstpflicht für den Gehweg auf einen Dritten, z. B. auf einen Mieter, übertragen. Ein entsprechender Passus im Mietvertrag reicht allein aber nicht aus.

Sie müssen bei mags die Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte beantragen. Für Ihren Antrag können Sie auch unsere Vorlage verwenden. Sie finden diese hier auf der Seite unter Downloads. Richten Sie diesen schriftlich an: mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün-, und Straßenbetriebe Abteilung Straßen- und Winterdienst Am Nordpark 400 41068 Mönchengladbach

Fügen Sie Ihrem Antrag eine Einverständniserklärung desjenigen bei, der die Reinigungspflicht für Sie übernehmen will. Wenn diese vorliegt und der Betreffende eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweist, kann mags eine Zustimmung erteilen. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur so lange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht. Nur in dieser Form sind Sie als Eigentümer förmlich von der Reinigungs- und Winterdienstpflicht entbunden.

Das müssen Sie über das Laubfegen in Mönchengladbach wissen

Der Herbst ist mit seinen bunten Blättern eine ganz besondere Jahreszeit. Doch das herabfallende Laub bedeutet auch eine Menge Arbeit. Dass Bäume viele positive Eigenschaften besitzen, gerät dabei oft in Vergessenheit. Immerhin sorgen sie für saubere Luft und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klima in unserer Stadt. Was Sie über das Laubfegen in Mönchengladbach wissen müssen, beantworten wir Ihnen nachfolgend.

Anlieger sind verpflichtet, den Gehweg einmal wöchentlich zu säubern

Grünabfuhr – ein besonderer Service der GEM

Wo und wie kann das Laub entsorgt werden?

Die GEM übernimmt die Reinigung von Hauptstraßen

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