Gewerbekunden

Einwohnergleichwert*

Wie auch in anderen Städten gilt ab 2021 in Mönchengladbach der sogenannte Einwohnergleichwert für Gewerbe. Das bedeutet, dass je nach Gewerbe und entsprechend der Anzahl der Beschäftigten, Betten oder Plätze das Restmüllvolumen neu berechnet wird.
 

Der Einwohnergleichwert ist ein Umrechnungsfaktor zur Bestimmung des gewerblich anfallenden Mindestrestmüllvolumens. Er variiert je nach Unternehmen/Institution, dem/der ein Gewerbe zuzuordnen ist.

*Ein Einwohnergleichwert entspricht 15 Liter Restmüll pro Woche.

Einwohnergleichwert

Tabelle Einwohnergleichwert

Unternehmen/Institution

je Platz/Beschäftigten/Bett

Einwohnergleichwert

Krankenhäuser, Kliniken u.ä. Einrichtungen

je Platz

1

Verwaltungen, Geldinstitute, Verbände, Krankenkassen, Versicherungen, selbstständig Tätige der freien Berufe, selbstständige Handel-, Industrie und Versicherungsvertreter

je 3 Beschäftigte

1

Speisewirtschaften, Imbissstuben

je Beschäftigten

4

Gaststättenbetriebe, die nur als Schankwirtschaft konzessioniert sind, Eisdielen und Cafés

je Beschäftigten

2

Beherbergungsbetriebe

je 4 Betten

1

Lebensmitteleinzel- und Großhandel

je Beschäftigten

2

sonstiger Einzel- und Großhandel

je Beschäftigten

0,5

Industrie, Handwerk und übrigen Gewerbe

je Beschäftigten

0,5

Die Summe der Einwohnergleichwerte wird bei Teilwerten auf den vollen Einwohnergleichwert aufgerundet. Beschäftigte sind alle in einem Betrieb Tätige (z.B. Arbeitnehmer, Unternehmer, mithelfende Familienangehörige, Auszubildende) einschließlich Zeitarbeitskräfte. Beschäftigte, die weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit beschäftigt sind, und Außendienstmitarbeiter werden bei der Veranlagung zu einem Viertel berücksichtigt.

Für Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, Friedhöfe, sowie Vereins- und Bürgerhäuser, Schützenheime und ähnliche Einrichtungen ohne ständige Bewirtschaftungen werden Einwohnergleichwerte festgesetzt, die sich an der tatsächlichen Nutzung der Einrichtung ausrichten. 

Auf Grundstücken, auf denen Privathaushalte und Gewerbe vorhanden sind, werden grundsätzlich Restmüllbehälter zur gemeinsamen Nutzung aufgestellt.

FAQ

Was ändert sich in Mönchengladbach und welche Bedeutung hat der Einwohnergleichwert (EWG) im Zuge dieser Änderung?

Ich habe bereits Restmülltonnen für meine Gewerbeeinheit zugeteilt bekommen. Muss ich dennoch erneut meine Angaben angeben?

Was bedeutet der Anschluss- und Benutzungszwang für die Gewerbeeinheit?

Warum bin ich als Gewerbetreibender verpflichtet, meine Mitarbeiteranzahl dem Grundstückseigentümer zu melden?

Ich habe einen bestehenden Vertrag mit einem privaten Entsorger. Warum müssen wir dann eine Restmülltonne von mags nehmen?

Wie wird die Größe der Restmülltonne ermittelt und wie viele Gefäße werden bei uns aufgestellt?

Was ist Restmüll?

Was ist bei Änderungen der Anzahl der Plätze, Betten und Beschäftigten sowie bei Änderungen der Arbeitszeiten zu beachten?

Was sind Gewerbeeinheiten?

Sonderfall: Pflegeheim gemischt mit Altenheim

Rückfragen zu Abrechnungen durch Mieter

Wer hilft mir bei Fragen?

Container für Gewerbebetriebe und Großobjekte

Container eignen sich etwa für größere Gewerbebetriebe oder Mehrfamilienhäuser. Die An-, Um- bzw. Abmeldung erfolgt in Abstimmung des Grundstückeigentümers mit uns.
Die Container können nach vorheriger Zustimmung durch uns zweimal wöchentlich, einmal wöchentlich, 14-tägig oder monatlich entleert werden.
Die Container erhalten Sie in folgenden Größen:

  • Container            770/1.100 Liter

  • Sondergrößen   4.400/7.000 Liter

Kontakt Behälterverwaltung

Abfallbehörde

Bei speziellen Fragen zur Entsorgung von Abfällen, die in Gewerbebetrieben auftreten können, wenden Sie sich an die Abfallbehörde (Untere Abfallwirtschaftsbehöre - UAWB) von mags.

Straßenreinigung & Winterdienst: das Servicepaket der GEM

Auf Parkplätzen, Verkehrsflächen sowie angrenzenden Gehwegen und Straßen führt die GEM in Ihrem Auftrag Reinigungs- und Winterdienstleistungen für Sie durch:

 

Gehweg-, Straßen- und Geländereinigung

  • Die GEM führt regelmäßig die von Ihnen gewünschten Reinigungsleistungen auf den beauftragten Flächen (z. B. Betriebsgelände, Parkplätze, Einfahrten, Hallen u. ä.) sowie auf den angrenzenden Gehwegen und Fahrbahnen durch.

  • Auch Sonderreinigungen nach Veranstaltungen sind möglich.

  • Die GEM übernimmt alle satzungsmäßig vorgegebenen Reinigungspflichten und das daraus entstehende Haftungsrisiko.

 

Winterdienst

  • Im Winterdienst räumt die GEM Eis und Schnee (je nach Wetterlage auch mehrmals täglich) und verteilt Streugut.

  • Die GEM arbeitet rechtzeitig, zügig und gründlich und senkt so das Unfallrisiko.

  • Die GEM übernimmt alle satzungsmäßig vorgegebenen Winterdienstpflichten und das daraus entstehende Haftungsrisiko.

Einfach mal machen lassen: das Servicepaket der GEM

Der Vertrieb der GEM berät Sie umfassend und individuell. Auf Basis eines kostenlosen Aufmaßes wird Ihnen ein individuelles Angebot unterbreitet – gerne auch vor Ort. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.