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Gewerbekunden
Einwohnergleichwert*
Wie auch in anderen Städten gilt ab 2021 in Mönchengladbach der sogenannte Einwohnergleichwert für Gewerbe. Das bedeutet, dass je nach Gewerbe und entsprechend der Anzahl der Beschäftigten, Betten oder Plätze das Restmüllvolumen neu berechnet wird.
Der Einwohnergleichwert ist ein Umrechnungsfaktor zur Bestimmung des gewerblich anfallenden Mindestrestmüllvolumens. Er variiert je nach Unternehmen/Institution, dem/der ein Gewerbe zuzuordnen ist.
*Ein Einwohnergleichwert entspricht 15 Liter Restmüll pro Woche.
Einwohnergleichwert
Tabelle Einwohnergleichwert
Unternehmen/Institution | je Platz/Beschäftigten/Bett | Einwohnergleichwert |
Krankenhäuser, Kliniken u.ä. Einrichtungen | je Platz | 1 |
Verwaltungen, Geldinstitute, Verbände, Krankenkassen, Versicherungen, selbstständig Tätige der freien Berufe, selbstständige Handel-, Industrie und Versicherungsvertreter | je 3 Beschäftigte | 1 |
Speisewirtschaften, Imbissstuben | je Beschäftigten | 4 |
Gaststättenbetriebe, die nur als Schankwirtschaft konzessioniert sind, Eisdielen und Cafés | je Beschäftigten | 2 |
Beherbergungsbetriebe | je 4 Betten | 1 |
Lebensmitteleinzel- und Großhandel | je Beschäftigten | 2 |
sonstiger Einzel- und Großhandel | je Beschäftigten | 0,5 |
Industrie, Handwerk und übrigen Gewerbe | je Beschäftigten | 0,5 |
Die Summe der Einwohnergleichwerte wird bei Teilwerten auf den vollen Einwohnergleichwert aufgerundet. Beschäftigte sind alle in einem Betrieb Tätige (z.B. Arbeitnehmer, Unternehmer, mithelfende Familienangehörige, Auszubildende) einschließlich Zeitarbeitskräfte. Beschäftigte, die weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit beschäftigt sind, und Außendienstmitarbeiter werden bei der Veranlagung zu einem Viertel berücksichtigt.
Für Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, Friedhöfe, sowie Vereins- und Bürgerhäuser, Schützenheime und ähnliche Einrichtungen ohne ständige Bewirtschaftungen werden Einwohnergleichwerte festgesetzt, die sich an der tatsächlichen Nutzung der Einrichtung ausrichten.
Auf Grundstücken, auf denen Privathaushalte und Gewerbe vorhanden sind, werden grundsätzlich Restmüllbehälter zur gemeinsamen Nutzung aufgestellt.
FAQ
Was ändert sich in Mönchengladbach und welche Bedeutung hat der Einwohnergleichwert (EWG) im Zuge dieser Änderung?
Ab dem 01.01.2021 wird der Einwohnergleichwert (EWG) in Mönchengladbach eingeführt. Der EWG ist ein Umrechnungsfaktor zur Bestimmung des Mindestrestmüllvolumens, das in einem Gewerbe anfällt. Er variiert je nach Art des Unternehmens/Institution, entsprechend den Angaben in der Tabelle Einwohnergleichwert.
Durch Multiplikation des EWG mit der Anzahl der vorhandenen Plätze/ Beschäftigten/ Betten (vgl. Tabelle Einwohnergleichwert) errechnet sich das Mindestrestmüllvolumen, das in einer Woche durch die jeweilige Gewerbeeinheit anfällt.
Ich habe bereits Restmülltonnen für meine Gewerbeeinheit zugeteilt bekommen. Muss ich dennoch erneut meine Angaben angeben?
Ja, es ist erforderlich, die Angaben erneut anzugeben.
Was bedeutet der Anschluss- und Benutzungszwang für die Gewerbeeinheit?
Jedes Grundstück in Mönchengladbach, auf dem sich eine Gewerbeeinheit befindet, muss an die Abfallentsorgung des öffentlich-rechtlichen Entsorgers angeschlossen werden. In Mönchengladbach ist das mags. Das bedeutet, dass der Restmüll, der in Gewerbeeinheiten anfällt, diesem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt und nicht über private Entsorgungsunternehmen entsorgt werden darf. Abfälle zur Verwertung (bspw. Verpackungen, Papier…) können weiterhin von privaten Entsorgern abgeholt werden.
Warum bin ich als Gewerbetreibender verpflichtet, meine Mitarbeiteranzahl dem Grundstückseigentümer zu melden?
Die Mitarbeiterzahl spielt eine Rolle bei der Bestimmung des Mindestrestmüllvolumens für die Gewerbeeinheit. Dementsprechend ist es notwendig, diese Angaben dem Grundstückseigentümer zu melden, der diese im Anschluss an mags übermittelt.
Ich habe einen bestehenden Vertrag mit einem privaten Entsorger. Warum müssen wir dann eine Restmülltonne von mags nehmen?
Das regelt der sogenannte Anschluss- und Benutzungszwang. Private Entsorgungsunternehmen dürfen keinen Restmüll abfahren, der in Gewerbeeinheiten anfällt. Die Restmüllentsorgung muss in Mönchengladbach über mags erfolgen.
Wie wird die Größe der Restmülltonne ermittelt und wie viele Gefäße werden bei uns aufgestellt?
Restmülltonnen für Gewerbe liefern wir entsprechend des berechneten Restmüllvolumens aus. Das Restmüllvolumen wird auf die zur Verfügung stehenden Tonnengrößen aufgeteilt, sodass die geringste Anzahl Tonnen je Grundstück geliefert wird.
Die benötigte Größe der Restmülltonne wird über den Einwohnergleichwert ermittelt.
Dies ist ein Umrechnungsfaktor zur Bestimmung des anfallenden Mindestrestmüllvolumens in Gewerben. Er variiert je nach Unternehmen/Institution, dem/der ein Gewerbe zuzuordnen ist, entsprechend den Angaben in der nachfolgenden Tabelle „Einwohnergleichwert“. Ein Einwohnergleichwert entspricht 15 Liter Restmüll pro Woche.
Unternehmen/Institution
| je Platz/Beschäftigten/Bett | Einwohnergleichwert |
Krankenhäuser, Kliniken u. ä. Einrichtungen | je Platz | 1 |
Verwaltungen, Geldinstitute, Verbände, Krankenkassen, Versicherungen, selbständig Tätige der freien Berufe, selbständige Handels-, Industrie- und Versicherungsvertreter | je 3 Beschäftigte | 1 |
Speisewirtschaften, Imbissstuben | je Beschäftigten | 4 |
Gaststättenbetriebe, die nur als Schankwirtschaft konzessioniert sind, Eisdielen und Cafés | je Beschäftigten | 2 |
Beherbergungsbetriebe | je 4 Betten | 1 |
Lebensmitteleinzel- und Großhandel | je Beschäftigten | 2 |
sonstiger Einzel- und Großhandel | je Beschäftigten | 0,5 |
Industrie, Handwerk und übrige Gewerbe | je Beschäftigten | 0,5 |
Beschäftigte sind alle in einem Betrieb Tätige (z.B. Arbeitnehmer, Unternehmer, mithelfende Familienangehörige, Auszubildende) einschließlich Außendienst und Zeitarbeitskräfte. Außendienstmitarbeiter und Beschäftigte, die weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit beschäftigt sind, werden bei der Veranlagung zu einem Viertel berücksichtigt.
Die Summe der Einwohnergleichwerte (EWG) wird bei Teilwerten auf den vollen Einwohnergleichwert aufgerundet.
Beispielrechnung 1 zur Bestimmung des Restmüllvolumens:
Der Inhaber eines Cafés hat drei Angestellte. Davon ist ein Angestellter in Teilzeit beschäftigt. Es ergibt sich folgende Berechnung:
(3 Vollzeitbeschäftigte x 2 EGW) + (1 Teilzeitbeschäftigter x 0,25 EGW x 2) = 6,5 EWG
Das Aufrunden auf den vollen EGW ergibt 7 EWG.
In diesem Beispiel werden 3 Vollzeitbeschäftige berechnet, da sowohl der Inhaber des Cafés als auch seine 2 vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter berücksichtigt werden.
Restmüllvolumen bei zweiwöchentlicher Entleerung der Behälter
7 EGW x 15 Liter/Woche x 2 wöchentliche Leerung = 210 Liter Tonnenvolumen
Beispielrechnung 2 zur Bestimmung des Restmüllvolumens:
Eine Tagesklinik hat 20 Plätze. Es ergibt sich folgende Berechnung:
20 Plätze x 1 EGW = 20 EWG
Restmüllvolumen bei zweiwöchentlicher Entleerung der Behälter
20 EGW x 15 Liter/Woche x 2 wöchentliche Leerung = 600 Liter Tonnenvolumen
Im Falle von Krankenhäusern, welche sowohl Betten als auch Plätze haben, werden Betten ebenso wie Plätze mit 1 EWG berechnet.
Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, Friedhöfe, sowie Vereins- und Bürgerhäuser, Schützenheime und ähnliche Einrichtungen werden gesondert nach tatsächlichem Restmüllanfall betrachtet.
Was ist Restmüll?
Zu Restmüll zählen Kehricht/Reinigungsreste, Staubsaugerbeutel, Putzlappen, Schwämme, Hygieneartikel/Papierhandtücher/Papiertaschentücher, Servietten, Verbandszeug, Büroartikel wie Kugelschreiber, Filzstifte, Bleistifte, Stempel, Stempelkissen, Keramik oder Porzellan, wie kaputtes Geschirr, und Glas, das keine Verpackung ist (bspw. Trinkgläser, Glasvasen etc.).
Achtung! Für Gewerbe gilt, dass Speisereste nicht als Restmüll zu werten sind. Sie müssen über Speiserestetonnen entsorgt werden. Für den Fall, dass Sie eine Speiserestetonne benötigen, können Sie Kontakt zu Herrn Pauls unter der Telefonnummer 02161 - 49 10 62 aufnehmen oder senden Sie Ihm eine E-Mail an herbert.pauls@gem-mg.de. Ebenso können Sie sich an Herrn Kik unter der Telefonnummer 02161 - 49 10 36 oder per E-Mail an marcel.kik@gem-mg.de wenden.
Was ist bei Änderungen der Anzahl der Plätze, Betten und Beschäftigten sowie bei Änderungen der Arbeitszeiten zu beachten?
Änderungen sind mags zeitnah per Post an
mags AöR
Am Nordpark 400
41068 Mönchengladbach
oder per Mail an
gewerbe@mags.de
Wir weisen an dieser Stelle freundlich auf die Auskunftspflicht gemäß § 13 Absatz 1 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach (Abfallsatzung - AbfS -) hin.
Was sind Gewerbeeinheiten?
Als Gewerbe gelten Nutzungseinheiten, die nicht privaten Wohnzwecken dienen. Zum Beispiel eigene, verpachtete oder vermietete Betriebs- und Geschäftsräume, wie Büros, Arztpraxen, Krankenhäuser, Versicherungen, religiöse Einrichtungen, Groß- und Einzelhandelsgeschäfte, Kioske, Gaststätten und Handwerksbetriebe.
Keine Gewerbeeinheiten sind beispielsweise ein Büro in der eigenen Wohnung ohne Kundenverkehr und ohne weitere Mitarbeiter, Reisegewerbe nach § 55 Gewerbeordnung oder eine Photovoltaikanlage.
Sonderfall: Pflegeheim gemischt mit Altenheim
Bei Plätzen in der Kurzzeitpflege, bei dauerhaftem Aufenthalt in Pflegeheimen und bei Plätzen in betreutem Wohnen gibt es unterschiedliche Veranlagungen. Schreiben Sie uns bitte eine Mail an gewerbe@mags.de mit der Anzahl der Pflegeplätze, der Bewohner und der Zimmer. Wir melden uns dann bei Ihnen.
Rückfragen zu Abrechnungen durch Mieter
Bei Fragen zu den Abrechnungsmodalitäten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder Verpächter. Hier können wir Ihnen leider keine Auskunft erteilen.
Wer hilft mir bei Fragen?
Sollten weitere Fragen aufkommen, rufen Sie uns gerne an unter 02161 - 49 10 9779 oder schreiben Sie uns eine Mail an gewerbe@mags.de.
Container für Gewerbebetriebe und Großobjekte
Container eignen sich etwa für größere Gewerbebetriebe oder Mehrfamilienhäuser. Die An-, Um- bzw. Abmeldung erfolgt in Abstimmung des Grundstückeigentümers mit uns.
Die Container können nach vorheriger Zustimmung durch uns zweimal wöchentlich, einmal wöchentlich, 14-tägig oder monatlich entleert werden.
Die Container erhalten Sie in folgenden Größen:
Container 770/1.100 Liter
Sondergrößen 4.400/7.000 Liter
Straßenreinigung & Winterdienst: das Servicepaket der GEM
Auf Parkplätzen, Verkehrsflächen sowie angrenzenden Gehwegen und Straßen führt die GEM in Ihrem Auftrag Reinigungs- und Winterdienstleistungen für Sie durch:
Gehweg-, Straßen- und Geländereinigung
Die GEM führt regelmäßig die von Ihnen gewünschten Reinigungsleistungen auf den beauftragten Flächen (z. B. Betriebsgelände, Parkplätze, Einfahrten, Hallen u. ä.) sowie auf den angrenzenden Gehwegen und Fahrbahnen durch.
Auch Sonderreinigungen nach Veranstaltungen sind möglich.
Die GEM übernimmt alle satzungsmäßig vorgegebenen Reinigungspflichten und das daraus entstehende Haftungsrisiko.
Winterdienst
Im Winterdienst räumt die GEM Eis und Schnee (je nach Wetterlage auch mehrmals täglich) und verteilt Streugut.
Die GEM arbeitet rechtzeitig, zügig und gründlich und senkt so das Unfallrisiko.
Die GEM übernimmt alle satzungsmäßig vorgegebenen Winterdienstpflichten und das daraus entstehende Haftungsrisiko.