Hand in Hand in den Job

Sie sind arbeitslos und möchten gerne wieder einen Einstieg in das Arbeitsleben finden? Wir bieten verschiedene Möglichkeiten, Sie wieder in Arbeit zu bringen. Wir finden die passende Stelle für Sie, fördern Ihre Stärken und unterstützen und begleiten Sie auf dem Weg zurück in die Arbeitswelt.

Was müssen Sie mitbringen? Eigentlich nur sich. Sprechen Sie einfach Ihre zuständige Arbeitsvermittlung im Jobcenter an und erkundigen sich, nach geförderten Stellen bei der BQG. 

Haben Sie noch Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an. 

Wir helfen Ihnen zurück ins Arbeitsleben!

"In kleinen Schritten arbeite ich mich ein und fühle mich gut aufgehoben in diesem  professionellen Umfeld.“

"Vom ersten Tag an fand ich die persönliche Atmosphäre im Team sehr angenehm, ich werde respektiert.“

Arbeitnehmerüberlassung

Neben der Beschäftigungsförderung bieten wir auch Arbeitnehmerüberlassung an. Zeitarbeit ist eine tolle Chance für den Einstieg in Ihren Beruf. Außerdem lernen Sie verschiedenen Unternehmen kennen und können diese von Ihren unterschiedlichen Vorzügen überzeugen - und sammeln Berufserfahrung.

Personal anfragen

Wir bieten Unternehmen in der Region individuelle Personallösungen. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Über uns

Als Tochterunternehmen von mags unterstützt die BQG (Abkürzung für: Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Mönchengladbach mbH) arbeitslose Menschen durch Beschäftigung und Qualifizierung, eine neue berufliche Perspektive zu entwickeln.

Dabei arbeiten wir sehr eng mit dem Jobcenter Mönchengladbach zusammen. In Kooperation bieten wir öffentlich geförderte Arbeitsstellen an. Arbeitslose Menschen können bei uns in verschiedenen Bereichen einer geregelten Arbeit nachgehen.

Dadurch erhalten Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt. Wir bieten intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung. Wir unterstützen jeden Menschen so, dass der Weg (zurück) in den Arbeitsmarkt möglich wird.

"Das Teilhabechancengesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, sollen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert wird. Mit dem Gesetz wurden zwei neue Förderungen im SGB II aufgenommen: "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e SGB II) und "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II)." Quelle: www.bmas.de