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MG geht den Mehrweg
Jeden Tag entstehen in Deutschland rund 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen (Quelle: BMU). Nicht nur in Mönchengladbach füllen diese Verpackungen einen signifikanten Teil der öffentlichen Mülleimer, verschmutzen die Umwelt und stören aufgrund von Littering das Stadtbild.
Die Förderung der Abfallvermeidung ist für uns als kommunale Abfallwirtschaft eine Kernaufgabe. Mit der Änderung des Verpackungsgesetzes hat die Bundesregierung den Kommunen ein effektives Tool zur Abfallvermeidung an die Hand gegeben: die Mehrwegangebotspflicht, die ab Januar 2023 gilt. Durch die Nutzung von Mehrweg-Pfandsystemen werden Einwegverpackungen für den Take-Away-Konsum eingespart.
Gesetzliche Regelung
Die bundesweite Mehrwegangebotspflicht nach §33 und §34 des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) greift ab dem 01. Januar 2023. Das Gesetz sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes vor. Gastronomiebetriebe sind dazu verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegvarianten für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden, wie zum Beispiel der Becher für Kaffee (Coffee-to-go) oder die Box für Speisen (Takeaway-Essen).
Das Gesetz richtet sich an alle Restaurants, Bistros, Cafés, Lieferdienste und Fast-Food-Ketten, die ihre Speisen und Getränke in To-Go-Verpackungen anbieten. Auch Kantinen, Betriebsgastronomien und Cateringbetriebe sind hierbei eingeschlossen.
Was gilt für wen?
Mehr als 5 Mitarbeiter*innen - über 80 Quadratmeter Verkaufsfläche
Es muss eine Mehrwegalternative angeboten werden.
Gastro-Betriebe mit mehr als 5 Mitarbeiter*innen und mehr als 80 m2 Verkaufsfläche sind verpflichtet, eine Mehrweg-Alternative anzubieten und gut sichtbar über diese zu informieren. Auch das Befüllen kundeneigener Gefäße ist erlaubt.
Hierfür gelten spezielle Hygienevorschriften.
Maximal 5 Mitarbeiter*innen - unter 80 Quadratmeter Verkaufsfläche
Es muss noch keine Mehrwegalternative angeboten werden.
Kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 m2 (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und maximal fünf Beschäftigten sind zunächst von der Mehrwegangebotspflicht ausgenommen. Sie müssen keine Mehrwegbehälter anbieten. Kunden sollen aber die Möglichkeit haben, Speisen und Getränke in mitgebrachte Gefäße füllen zu lassen. Betriebe sollen darüber gezielt informieren, bspw. durch Hinweisschilder.
Für das Befüllen kundeneigener Gefäße gelten spezielle Hygienevorschriften.
Kleine Filiale einer Kette
Es muss eine Mehrwegalternative angeboten werden.
Kleine Filialen einer großen Kette können keinen Gebrauch von der Sonderregelung "max. 5 Mitarbeiter*innen | unter 80 m2 Verkaufsfläche" machen, auch wenn ihre Verkaufsfläche kleiner als 80 m2 ist. Wenn im gesamten Unternehmen insgesamt mehr als fünf Beschäftigte arbeiten, gilt die Ausnahme nicht für sie.
Wie berechne ich die Anzahl der Beschäftigten?
Unter den Begriff der Beschäftigten fallen sämtliche Beschäftigte im Betrieb, unabhängig davon, ob es sich um Voll- oder Teilzeitbeschäftigte handelt. Studentische, saisonale oder aushilfsweise Beschäftigte müssen ebenfalls in die Berechnung einfließen. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden werden mit 0,5 berechnet, bei bis zu 30 Stunden mit 0,75.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Größe eines Betriebes anhand der regelmäßig gearbeiteten Stunden und nicht anhand der absoluten Anzahl der Beschäftigten festgelegt wird.
Anbieter
Es gibt unterschiedliche Mehrweglösungen von verschiedenen Anbietern.
Als mags AöR vermitteln wir nicht die Systempartner für Behälter und erhalten keine Provisionen. Falls Sie eine Beratung, Preise oder sonstige Informationen benötigen, wenden Sie sich direkt an einen der Anbieter.
Sie bieten ebenfalls ein Mehrweg-System an und fehlen bislang in dieser Liste? Melden Sie sich gern.
Merk- und Infoblätter
Mehrweg kann helfen, Abfälle effektiv zu reduzieren. Sie tun somit etwas Gutes für die Umwelt. Unter "Downloads" auf dieser Seite finden Sie Informationen des Umweltbundesamts sowie des Lebensmittelverbands, die Ihnen dabei helfen, Mehrwegalternativen umzusetzen.