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Straßenreinigung & Winterdienst
Die Straßenreinigungssatzung von mags legt fest, wer für die Reinigung und den Winterdienst auf Gehwegen oder Fahrbahnen zuständig ist. Generell gilt: Die mindestens wöchentliche Reinigung von Gehwegen und einigen Fahrbahnen sowie der Winterdienst bei Eis und Schnee sind wichtige Pflichten jedes Grundstückeigentümers.
Jedes Jahr ab November stehen die Winterdienstfahrzeuge der GEM bereit, um Mönchengladbachs Straßen auch bei Schnee und Eis sicher zu halten. Ab dem Winter 22/23 findet erstmals auch Winterdienst auf baulich getrennten Radwegen statt. Neben Radwegen auf Fahrbahnen, die bislang durch den regulären Straßen-Winterdienst geräumt wurden, kommen weitere rund 60 Kilometer Radweg dazu. Dabei handelt es sich um baulich getrennte Radwege und gemeinsame Geh- und Radwege. Dadurch ergibt sich ein insgesamt rund 109 Kilometer langes Hauptroutennetz für Radfahrer*innen in Mönchengladbach, das auch bei Schnee und Eis befahrbar bleibt. Trotz des Winterdienstes sollten Radfahrer*innen weiterhin besonders vorsichtig fahren. Unter anderem kann es bei anhaltendem Schneefall oder überfrierender Nässe zu Beeinträchtigungen kommen.

Servicepakete der GEM
Für private Grundstückseigentümer
Die mindestens einmal wöchentliche Reinigung von Gehweg und Fahrbahn sowie der Winterdienst bei Eis und Schnee sind wichtige Pflichten jedes Grundstückeigentümers. Die Erfüllung dieser Aufgaben muss auch sichergestellt sein, wenn der Grundstückseigentümer im Urlaub oder gesundheitlich angeschlagen ist.
Das GEM-Servicepaket für private Grundstückseigentümer enthält:
Gehweg- und Straßenreinigung
- Regelmäßige Gehweg- und Fahrbahnreinigungen.
- Alle satzungsmäßig vorgegebenen Reinigungspflichten und Übernahme des Haftungsrisikos.
Winterdienst
- Im Winterdienst räumt die GEM Eis und Schnee (je nach Wetterlage mehrmals täglich) und verteilt Streugut gegen Rutschgefahr.
- Die Arbeiten werden rechtzeitig, zügig und gründlich durchgeführt und senken so das Unfallrisiko.
- Die GEM übernimmt alle satzungsmäßig vorgegebenen Winterdienstpflichten und das daraus entstehende Haftungsrisiko für Sie.
Für Gewerbe- und Industriekunden
Auf Parkplätzen, Verkehrsflächen sowie angrenzenden Gehwegen und Straßen führt die GEM in Ihrem Auftrag Reinigungs- und Winterdienstleistungen für Sie durch:
Gehweg-, Straßen- und Geländereinigung
- Die GEM führt regelmäßig die von Ihnen gewünschten Reinigungsleistungen auf den beauftragten Flächen (z. B. Betriebsgelände, Parkplätze, Einfahrten, Hallen u. ä.) sowie auf den angrenzenden Gehwegen und Fahrbahnen durch.
- Auch Sonderreinigungen nach Veranstaltungen sind möglich.
- Die GEM übernimmt alle satzungsmäßig vorgegebenen Reinigungspflichten und das daraus entstehende Haftungsrisiko.
Winterdienst
- Im Winterdienst räumt die GEM Eis und Schnee (je nach Wetterlage auch mehrmals täglich) und verteilt Streugut.
- Die GEM arbeitet rechtzeitig, zügig und gründlich und senkt so das Unfallrisiko.
- Die GEM übernimmt alle satzungsmäßig vorgegebenen Winterdienstpflichten und das daraus entstehende Haftungsrisiko.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten für die Sommer- und Winterwartung erläutern wir Ihnen anhand der folgenden Grafiken.
Gehwegreinigung durch den Anlieger/ Fahrbahnreinigung durch GEM nach Satzung
Sommerwartung
Gehwegreinigung - 1x wöchentlich - grundsätzlich durch den Anlieger (A/B).
Fahrbahnreinigung nach Einstufung gemäß Straßenreinigungskalender durch die GEM.
Winterwartung
Räumen und Streuen des Gehweges durch den Anlieger (A/B).
Winterwartung der Fahrbahn nach Einstufung gemäß Straßenreinigungskalender durch die GEM.

Anliegerreinigung (Sommer-/Winterwartung komplett durch den Anlieger)
Sommerwartung
Gehwegreinigung - 1x wöchentlich - grundsätzlich durch den Anlieger (A/B). Je nach Einstufung der Straße, z. B. wie bei Stichstraßen, ist auch eine Reinigung bis zur Fahrbahnmitte durchzuführen.
Winterwartung
Räumen und Streuen des Gehweges durch den Anlieger (A/B). Je nach Einstufung der Straße, z. B. wie bei Stichstraßen, ist auch eine Winterwartung bis zur Fahrbahnmitte durchzuführen.

Privatrechtliche Übertragung Reinigung & Winterdienst an Dritte (z. B. GEM)
Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung können Sie als Hauseigentümer die Reinigungs- und Winterdienstpflicht für den Gehweg auf einen Dritten, z. B. auf einen Mieter, übertragen. Ein entsprechender Passus im Mietvertrag reicht allein aber nicht aus.
Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten unter "Privatrechtliche Übertragung der Reinigungspflicht an Dritte"

Ihre Pflichten bei der Gehweg- und Fahrbahnwartung
Sommerwartung
1. Sommerwartung des Gehwegs Als Anlieger sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Gehweg zu säubern. Die Häufigkeit der Reinigung wird im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung festgelegt. Zur Reinigung gehört nicht nur die Beseitigung von Schmutz und Wildkräutern, sondern auch das Entfernen von Gefahrenstellen für Fußgänger, wie z.B. Bananenschalen oder nasses Laub.
2. Sommerwartung der Fahrbahn Als Anlieger können Sie auch für die Reinigung der Fahrbahn verantwortlich sein. Das legt die Straßenreinigungssatzung fest. Ist dies der Fall müssen Grundstückseigentümer die Fahrbahn bis zur Fahrbahnmitte reinigen. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen und Haltestellenbuchten.
Winterwartung
1. Winterwartung des Gehwegs
Als Anlieger sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die Gehwege von Schnee zu räumen und gefährliche Stellen abzustreuen. Das Räumen des Gehweges sollte mindestens in einer Breite von 1,50 m erfolgen.
Beim Abstreuen sind abstumpfende Stoffe (z.B. Granulat) einzusetzen. Auftauende Stoffe (z.B. Salz) dürfen nur bei Eisregen und ähnlicher außergewöhnlicher Glätte oder auf Treppen, Rampen und vergleichbaren Gefahrenstellen verwendet werden. Streustoffe, die Schäden für die Umwelt verursachen können, dürfen nicht eingesetzt werden.
2. Winterwartung der Fahrbahn
Falls Sie nach der Satzung auch die Reinigungspflicht für die Fahrbahn (bis Fahrbahnmitte) haben, so müssen Sie diese ebenfalls mit abstumpfenden Stoffen abstreuen.
Dazu zählen auch Radwege und Haltebuchten für öffentliche Verkehrsmittel, für die ein gefahrloser Zu- und Abgang sichergestellt werden muss.
Wohin mit dem Schnee?
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges - wenn nicht anders möglich, ggfs. am Fahrbahnrand - zu lagern. Bitte beachten Sie, dass der Verkehr auf Fahrbahn und Gehweg möglichst nicht behindert wird und Fahrzeuge sowie Fußgänger nicht gefährdet werden.
Zeiten für die Winterwartung
In der Zeit von 7 bis 20 Uhr ist gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr ist gefallener Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Übertragung der Reinigungs- und Winterdienstpflicht für Gehwege
Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung können Sie als Hauseigentümer die Reinigungs- und Winterdienstpflicht für den Gehweg auf einen Dritten, z. B. auf einen Mieter, übertragen. Ein entsprechender Passus im Mietvertrag reicht allein aber nicht aus.
Sie müssen bei mags die Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte beantragen. Für Ihren Antrag können Sie auch unsere Vorlage verwenden. Sie finden diese hier auf der Seite unter Downloads. Richten Sie diesen schriftlich an:
mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün-, und Straßenbetriebe
Abteilung Straßen- und Winterdienst
Am Nordpark 400
41068 Mönchengladbach
Fügen Sie Ihrem Antrag eine Einverständniserklärung desjenigen bei, der die Reinigungspflicht für Sie übernehmen will. Wenn diese vorliegt und der Betreffende eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweist, kann mags eine Zustimmung erteilen. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur so lange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht. Nur in dieser Form sind Sie als Eigentümer förmlich von der Reinigungs- und Winterdienstpflicht entbunden.

Das müssen Sie über das Laubfegen in Mönchengladbach wissen
Der Herbst ist mit seinen bunten Blättern eine ganz besondere Jahreszeit. Doch das herabfallende Laub bedeutet auch eine Menge Arbeit. Dass Bäume viele positive Eigenschaften besitzen, gerät dabei oft in Vergessenheit. Immerhin sorgen sie für saubere Luft und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klima in unserer Stadt. Was Sie über das Laubfegen in Mönchengladbach wissen müssen, beantworten wir Ihnen nachfolgend.
Anlieger sind verpflichtet, den Gehweg einmal wöchentlich zu säubern
Das ist in der Straßenreinigungssatzung so festgelegt. Dazu gehört nicht nur, den Gehweg von Schmutz zu befreien, sondern auch Gefahrenstellen für Verkehrsteilnehmer zu beseitigen. Nasses Laub gehört dazu, weil es schnell zur Rutschbahn werden kann. Daher gilt: Jeder kehrt vor seiner eigenen Tür. Anlieger können auch für die Reinigung bis zur Fahrbahnmitte zuständig sein. Im Straßenverzeichnis zur Straßentrinigungssatzung steht, wer auf welcher Straße, welche Aufgaben übernimmt. Zur Fahrbahn zählen Radwege, Sicherheitsstreifen und Haltestellenbuchten. Sie finden das Verzeichnis hier auf der Seite unter Downloads.
Grünabfuhr – ein besonderer Service der GEM
Im November bieten wir die kostenlose Abholung von Grünschnitt bis maximal fünf Kubikmeter an. Ihren Termin finden Sie unter der Kennzeichnung „Grünschnitt“ im Online-Abfuhrkalender oder in der mags-App.
Zur Abholung legen Sie die Grünabfälle von maximal 1,50 Meter Länge bitte gebündelt, in Kartons oder in Papiersäcken an Ihrer Abholstelle bereit. Der Durchmesser von Zweigen, Ästen oder Stämmen darf zehn Zentimeter nicht überschreiten. Die Grünabfälle dürfen nach der Abfallsatzung der Stadt Mönchengladbach erst am Vortrag des Abholtages bereitgestellt werden.
Wo und wie kann das Laub entsorgt werden?
Die Blätter können in den Biotonnen entsorgt werden. Wer einen Komposthaufen hat, kann das Laub auch dort abladen. Sollte die Biotonne voll sein, können die aufgesammelten Blätter auch kostenlos an den Annahmestellen der GEM-Wertstoffhöfe „Heidgesberg“ oder „Luisental“ abgegeben werden. Die Menge ist auf eine Kofferraum-Ladung begrenzt. Das Laub von Gehwegen darf durch Anwohner nur in Rinnsteine gefegt werden, wenn die Straßenreinigung noch am selben Tag durch die GEM erfolgt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gullys durch die Blätter verstopfen.
Die GEM übernimmt die Reinigung von Hauptstraßen
Sobald die ersten Blätter von den Bäumen fallen, sind die GEM-Mitarbeiter mit den Kehrmaschinen im Dauereinsatz. Sie sorgen dafür, dass die Straßen vom Laub befreit werden. Die Fahrbahnreinigung durch die GEM erfolgt gemäß der Einstufung des Straßenreinigungskalenders. Die GEM-Mitarbeiter arbeiten immer in Zweierteams: Einer fährt die Kehrmaschine, der andere geht mit dem Laubsauger voraus und pustet die Blätter aus Ecken heraus. Für Autofahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt, auf Kehrmaschinen besondere Rücksicht zu nehmen.