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Sturm hält an: Parks, Wälder und Friedhöfe meiden

Wegen des Sturmtiefs "Sabine" bitten Feuerwehr und mags dringend, im Sinne der eigenen Sicherheit, öffentliche Grünflächen, die städtischen Friedhöfe und Wälder zu meiden.

Sturmtief Sabine fegt weiter über Mönchengladbach. Gemeinsam mit der Feuerwehr bittet mags dringend, im Sinne der eigenen Sicherheit, öffentliche Grünflächen, Friedhöfe, Spielplätze und Wälder zu meiden. Diese Warnung gilt auch noch für die nächsten Tage, da durch den Sturm Bäume geschädigt sein können und herabfallende Äste eine Gefahr darstellen können. Vor allem im Bunten Garten und Schmölderpark hängen viele lose Äste in den Bäumen, die jederzeit herunter fallen können. 

Die mags-Mitarbeiter verschaffen sich derzeit einen Überblick in den Grünanlagen und auf den Straßen. Auf den städtischen Friedhöfen sind durch den Sturm bislang 12 Bäume gestürzt: Fünf auf dem Hauptfriedhof, jeweils zwei Bäume auf den Friedhöfen in Giesenkirchen und Rheindahlen und je ein Baum auf den Friedhöfen in Venn, Ohler und Uedding. Im Stadtgebiet sind sechs Bäume umgestürzt. Unter anderem an der Mathildenstraße, Ohler Feldstraße, an dem Spielplatz im Volksgarten und Pappeln am Schloss Wickrath. Im Hardter Wald sind einige kleinere Bäume umgeknickt.

Müll vermeiden
Die Müllabfuhr findet wie gewohnt statt. Damit es auf den Straßen aber nicht unnötig dreckig wird, sollten Gelbe Säcke und auch die Tonnen am besten erst kurz vor der Abfuhr bereitgestellt werden. Gelbe Säcke sollte man nach Möglichkeit miteinander verknoten und idealerweise etwas windgeschützt platzieren. 

GEM reinigt Straßen
Die Mitarbeiter der GEM sind seit dem frühen Morgen mit den Kehrmaschinen im Stadtgebiet unterwegs und reinigen die Straßen. Größere Äste kann die Kehrmaschine nicht aufnehmen. Sie werden zum Teil händisch aufgesammelt. Die öffentlichen Parks und Grünflächen werden von den GEM-Mitarbeitern aus Sicherheitsgründen noch nicht zur Reinigung begangen. 

Wenn keine Gefahr mehr besteht, sind auch die Mönchengladbacher selbst angehalten, etwas tun: Grundstückseigentümer sind im Sinne der Verkehrssicherungspflicht dazu angehalten, Gehwege zu räumen. Äste oder ggf. Abfälle müssen unmittelbar nach dem Sturm weggeräumt werden, sodass die Gehwege passierbar sind. Kommt man dieser Pflicht nicht nach und ein Passant verletzt sich, trägt grundsätzlich der Eigentümer, vor dessen Grundstück der Unfall passiert ist, die Verantwortung. Darunter fallen auch Radwege und Haltebuchten für öffentliche Verkehrsmittel, für die ein gefahrloser Zu- und Abgang sichergestellt werden muss. Wer in welchen Straßen zuständig ist, darüber geben der Straßenreinigungskalender sowie die Straßenreinigungssatzung Auskunft.