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Regelungen zur Abholung von Grünschnitt

Die GEM bietet am 18. und am 25. November Sondertermine zur Abfuhr von Grünschnitt an.
Der kostenlose Service führt allerdings immer wieder dazu, dass Grünbündel zu früh an den Straßenrand gestellt werden. Das ärgert andere Anwohner und behindert die wöchentlichen Reinigungsarbeiten der GEM. Nach der Abfallsatzung der Stadt Mönchengladbach dürfen Abfälle erst am Vortag des Abholtages – also frühestens am 17. oder 24. November – bereitgestellt werden. Das zu frühe Herausstellen der Grünabfälle stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Außerdem gilt es zu beachten, dass Äste, Zweige oder Stämme nicht länger als 1,50 Meter sind und maximal zehn Zentimeter Durchmesser haben. Grünschnitt muss vor dem Grundstück, von dem die Abfälle kommen, in Kartons, Papiersäcken oder im Bündel bereitgestellt werden. Grünabfälle in Plastiksäcken werden nicht mitgenommen. Die Menge ist pro Haushalt auf fünf Kubikmeter begrenzt. Sonderabholungen für Grünschnitt erfolgen am Samstag, 18. November, in den Bezirken 1, 2, 3, 4 und 5. Am Samstag, 25. November wird der Grünschnitt in den Bezirken 6, 7, 8, 9 und 10 abgefahren. Weitere Informationen erhalten Sie im Abfallkalender.