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Neue Satzung über Abfallgebühren

Der Verwaltungsrat hat am 20. Dezember 2018 die neue Abfallgebührensatzung beschlossen.
Nachdem sich der Hauptausschuss und der Rat der Stadt Mönchengladbach ausgiebig mit der Abfallgebührensatzung beschäftigt haben, hat der mags Verwaltungsrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Dezember, die neue Abfallgebührensatzung einstimmig beschlossen. Ab dem 01. Januar 2019 setzt sich die Abfallgebühr aus zwei Säulen zusammen: dem Grundpreis und dem Leistungspreis. Jeder Haushalt und jede Gewerbeeinheit zahlt den gleichen Grundpreis. Dieser deckt Kosten der allgemeinen Leistungen wie bspw. der Einsatz des Schadstoffmobils und Kosten für die fachgerechte Entsorgung der Schadstoffe oder die Wertstoffhöfe Heidgesberg und Luisental. Um diesen Grundpreis ermitteln zu können, hat mags bei Grundstückseigentümern die Zahl der Haushalte abgefragt. Ein zweiter Bestandteil des Gebührenmodells ist der Leistungspreis. Hierin stecken die unter anderem Aufwendungen für die Bereitstellung von Behältern (Restmüll, Bio, Papier), das Einsammeln und Transportieren der verschiedenen Abfälle und deren umweltgerechte Beseitigung und Verwertung. Die Höhe des Leistungspreises richtet sich nach dem Aufwand, dem personenbezogenen Litervolumen. Hierfür hat mags die Anzahl der Personen auf einem Grundstück ermittelt. Ab 01. Januar 2019 werden Rolltonnen für Restmüll eingesetzt. Das bisherige System mit Ringtonnen musste ersetzt werden, weil es gegen mehrere Regelungen des Arbeitsschutzes verstößt. Ebenfalls aus Gründen des Arbeitsschutzes entfällt ab 2019 die Bündelsammlung von Altpapier. Wer möchte, erhält von mags eine Papiertonne. Außerdem kann man Altpapier weiterhin an den beiden Wertstoffhöfen Heidgesberg und Luisental und an zahlreichen Containern in der Stadt abgeben.