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GEM: Hinweise zur Straßenreinigung nach Silvester

Liegen gebliebene Glasflaschen, Raketenstiele oder handelsübliche Feuerwerksbatterien stellen für die Kehrmaschinen der GEM nach Silvester immer wieder ein Problem dar.
Das Ende des Jahres bedeutet für viele vor allem eins: Feiern, was das Zeug hält. Am nächsten Morgen erinnert nicht nur der Kater an die große Sause, sondern oftmals auch jede Menge Müll am Straßenrand.
Die Straßenreinigung der GEM beginnt bereits am Neujahrsmorgen mit Reinigungsarbeiten in den Innenstädten von Rheydt und Mönchengladbach. Grundstückseigentümer sind allerdings verpflichtet, Abfälle wie Sektflaschen, Gläser oder vollständig ausgebrannte Feuerwerksbatterien selbst vom Gehweg zu entfernen. So regelt es die Straßenreinigungssatzung. Insbesondere liegen gebliebene Glasflaschen, Raketenstiele oder handelsübliche Feuerwerksbatterien stellen für die Kehrmaschinen der GEM ein Problem dar, da sie nicht von den Fahrzeugen aufgenommen werden können. Je nach Festlegung im Straßenreinigungsverzeichnis können Grundstückeigentümer auch für die Reinigung der Straße – bis zur Fahrbahnmitte – zuständig sein. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen und Haltestellenbuchten. Weitere Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie im Straßenreinigungsverzeichnis der GEM oder unter www.mags.de.
Umverpackungen von Feuerwerkskörpern können über den Gelben Sack entsorgt werden. Das Papier von zerplatzten Böllern gehört nicht zum Altpapier, sondern in den Restmüll. Ansprechpartnerin
Anne Peters-Dresen
Pressesprecherin Tel. 02161 – 49 10 48
Fax 02161 – 49 10 77