Ausgenommen von dieser Regelung sind Menschen mit Schwerbehinderung und amtlichem Ausweis mit Eintrag „G“ (Gehbehinderung) oder „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung). Auch zugelassene Firmen dürfen die Friedhöfe im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit befahren. Außerdem werden Friedhofsbesucher gebeten, das Laub von Grabstätten direkt in die zur Verfügung gestellten Behälter zu bringen, um eine Beeinträchtigung anderer Besucher zu vermeiden.
Auf den Friedhöfen im Stadtgebiet werden zu Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag auf städtischen Ehrengräbern und Ehrenplätzen sowie auf den Kriegsgräbern Kränze niedergelegt.
Gedenkfeiern an Allerheiligen
Am Samstag, 1. November, findet auf dem Friedhof in Holt um 11 Uhr eine Andacht mit anschließender Gräbersegnung durch die Pfarre St. Benedikt statt.