Ausgenommen von dieser Regelung sind Menschen mit Schwerbehinderung und amtlichem Ausweis mit Eintrag „G“ (Gehbehinderung) oder „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung). Auch zugelassene Firmen dürfen die Friedhöfe im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit befahren. Außerdem werden Friedhofsbesuchende gebeten, das Laub von Grabstätten direkt in die zur Verfügung gestellten Behälter zu bringen, um eine Beeinträchtigung anderer Besucher*innen zu vermeiden.
Auf den Friedhöfen im Stadtgebiet werden zu Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag auf städtischen Ehrengräbern und Ehrenplätzen sowie auf den Kriegsgräbern Kränze niedergelegt.
Gedenkfeiern an Allerheiligen
Am Mittwoch, 01. November, finden auf den städtischen Friedhöfen mehrere Andachten mit anschließender Gräbersegnung statt: Auf dem Friedhof in Holt um 11 Uhr durch die Pfarre St. Benedikt in der Trauerhalle und auf dem Friedhof Preyerstraße durch die Polnische Katholische Mission Mönchengladbach um 15 Uhr am Grabfeld der Zwangsarbeiter.
Insgesamt unterhält mags 13 städtische Friedhöfe, vier Ehrenfriedhöfe und fünf geschlossene jüdische Friedhöfe. Die Gesamtfläche liegt bei rund 144 Hektar. Zu den Aufgaben der mags-Mitarbeitenden zählt die Pflege der Wege, Grünflächen und Bäume und Sträucher auf den Friedhöfen. Darüber hinaus werden 4.047 Kriegsgräber, darunter 1.886 auf Ehrenfriedhöfen, gepflegt.