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mags und GEM sind für den Winter gerüstet

Zehn Winterdienstfahrzeuge stehen bereit. Der 24-Stunden-Einsatzplan ist auf dem aktuellsten Stand, und die Salzlager sind längst gefüllt.

Der Oktober war sehr mild und hat weder für Schnee noch für Glatteis gesorgt. Doch der November bringt jetzt die ersten frostigen Nächte.

„Bereits im Sommer wurden die Salzvorräte der GEM auf rund 3000 Tonnen aufgestockt. „In einem normalen Winter werden durchschnittlich 650 Tonnen Streusalz benötigt“, sagt Roberto Debill, Betriebsleiter der GEM. Auch die zehn Winterdienstfahrzeuge sind einsatzbereit, genauso wie die Mannschaft der GEM. Gleiches gilt für die mags Grün- und  Straßenunterhaltung. Deren Mannschaften kümmern sich um den Winterdienst  - zum Beispiel in Parkanlagen oder auf öffentlichen Plätzen.

Priorität legt Bearbeitung der Straßen fest

Die GEM leistet ihre Winterdienstarbeit im Auftrag von mags, die Inhalt und Umfang der anstehenden Arbeiten vorgibt. Die Straßen sind hierfür in unterschiedliche Winterdienstklassen eingeteilt. In die Winterdienstklasse 1 fallen die Hauptverkehrsachsen und -straßen in Mönchengladbach. Hierzu zählen beispielsweise die Aachener-, Krefelder-, Mülforter-, Garten- oder Roermonder Straße. Streu- und Räumfahrzeuge kommen hier aus Sicherheitsgründen zuerst zum Einsatz. Im zweiten Schritt werden die in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung von mags in Stufe 2 klassifizierten Nebenstraßen gestreut.

Streu- und Räumungspflichten der Bürger

Egal ob es sich um Laub oder Schnee und Eis handelt: Auch Grundstückseigentümer müssen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Gehwege geräumt und passierbar sind.

Das heißt: Gehwege sind von Laub und Schnee zu befreien. Bei Glatteis gilt es mit abstumpfenden Stoffen wie Splitt oder Sand abzustreuen. Und das auf einer Breite von mindestens 1,50 Meter, so dass zwei Personen bequem aneinander vorbeigehen können. Kommt man dieser Pflicht nicht nach und ein Passant rutscht auf nassem Laub oder Eis aus, trägt grundsätzlich der Eigentümer, vor dessen Grundstück der Unfall passiert ist, die Verantwortung. Darunter fallen auch Radwege und Haltebuchten für öffentliche Verkehrsmittel, für die ein gefahrloser Zu- und Abgang sichergestellt werden muss. Auch für das Abstreuen der Fahrbahn kann der Eigentümer zuständig sein. Wer in welchen Straßen zuständig ist, darüber gibt der Straßenreinigungskalender unter www.mags.de sowie die Straßenreinigungssatzung von mags Auskunft.

Zeiten für die Winterwartung

Wenn es nachts geschneit hat oder Glätte entstanden ist, müssen Grundstückseigentümer den Gehweg und ggf. auch die Fahrbahn an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr sicher gemacht haben. Tagsüber, also in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, müssen Schnee und Eis immer unmittelbar nach Ende des Schneefalls oder Entstehen der Glätte beseitigt sein.

Sorglos in den Winter mit dem Servicepaket

Viele Grundbesitzer nutzen bereits das Servicepaket der GEM. Neben der wöchentlichen Reinigung von Gehwegen vor dem Haus ist darin auch der Winterdienst eingeschlossen. Gehweg und ggf. die Straße werden so oft von Schnee und Eis befreit, wie es die Wetterlage vorgibt. Gleichzeitig treten Grundstückbesitzer die Verkehrssicherungspflicht an die GEM ab und können den Winter sorglos genießen. Informationen zur Übertragung der Reinigungs- und Winterdienstpflicht auf Dritte erhalten Interessierte unter www.mags.de.