News

mags und GEM reagieren auf Corona-Pandemie

Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie veröffentlichen wir hier alle Neuerungen zur Abfallabfuhr und Nutzung der öffentlichen Flächen im Stadtgebiet.

Unternehmensstandort

Um das Risiko der Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, ist die Kantine am Standort Am Nordpark 400 derzeit geschlossen.

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung in Mönchengladbach in Zeiten der Corona-Pandemie mit ausreichend Personal sicherzustellen, ist oberstes Ziel der GEM. Deshalb sind Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter notwendig und wichtig. Wir versuchen, den Kontakt der Mitarbeiter untereinander und mit der Bevölkerung weitestgehend einzuschränken, um das Infektionsrisiko zu minimieren:

  • Die Wertstoffhöfe sind geöffnet. Unsere Mitarbeiter sind jedoch angehalten, ausreichend Abstand zu Anlieferern zu halten. Es ist keine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test erforderlich. Allerdings kann es zu längeren Wartezeiten kommen: https://bit.ly/2QH4bSA
  • Das Schadstoffmobil ist wie gewohnt in den verschiedenen Stadtteilen unterwegs. Auch hier halten die Kollegen Abstand zu allen Anlieferern.
  • Die Sperrmüllabfuhr findet wie gewohnt statt. Lediglich der Vollservice pausiert derzeit. Vollservice heißt, dass unsere Kollegen Sperrgut direkt aus den Wohnungen holen.
  • Mönchengladbacher werden zudem gebeten, Anliegen wie Sperrmülltermine, Fragen zur Entsorgung oder den Abfall- und Straßenreinigungsgebühren ausschließlich telefonisch oder per Mail an die Unternehmen zu richten. Bei Fragen sind die Kollegen des Servicetelefons unter 02161 49 10 10 oder per Mail an service@mags.de wie gewohnt erreichbar.

Parks, Grünanlagen und Hundewiesen

Die Parks, Grünanlagen und Hundewiesen im Stadtgebiet sind geöffnet. Wir bitten aber ausdrücklich darum, Abstand zueinander zu halten. 

Spiel- und Bolzplätze

Die Spielplätze sind geöffnet. Eltern müssen eine Maske tragen.

Die Bolzplätze sind wieder geöffnet. Sie stehen ab heute (22.02.2021) wieder für eine Sportausübung allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes zur Verfügung. Es gelten die Regeln der aktuellen Coronaschutzverordnung.

Friedhöfe

Es gelten für Beerdigungen die Regelungen entsprechend der Stufe, die für die Stadt Mönchengladbach am Tage der Beerdigungen gilt.

Regelung

Inzidenzstufe 3

Inzidenzstufe 2

Inzidenzstufe 1

Inzidenzwert > 50

Inzidenzwert zwischen 50 und 35

Inzidenzwert kleiner 35

max. Teilnehmerzahl an der Beerdigung

25

50

keine Begrenzung

Tragen einer medizinischen Maske bzw. FFP2-Maske

x

x

x

Einhaltung des Mindestabstandes bei der Trauerfeier und der Beerdigung

x

x

x

Einhaltung der Hygieneregelungen
(Niesetikette, keine Umarmungen, kein Händeschütteln, etc.)

x

x

x

Listen zur Nachverfolgung

x

x

x

Nutzung der Trauerhalle nur mit negativem Corona-Test bzw. Nachweis des vollständigen Impfstatus

x

x

x