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mags und GEM für den Winter gerüstet

Zehn Winterdienstfahrzeuge stehen bereit, um Mönchengladbachs Straßen und Wege auch bei Schnee und Eis sicher zu halten. Der 24-Stunden-Einsatzplan ist auf aktuellem Stand, das Salzlager längst gefüllt. Die Grün- und Straßenunterhaltung der mags leisten in Parks und auf öffentlichen Plätzen Winterdienst.

Foto: mags

„Bereits im Sommer wurden die Salzvorräte auf rund 3000 Tonnen aufgestockt. „In einem frostigen Winter werden durchschnittlich 650 Tonnen Streusalz benötigt“, sagt Roberto Debill, Betriebsleiter der GEM.

Zwei der zehn Winterdienstfahrzeuge hatte die GEM zu Bewässerungswagen umbauen lassen, um Straßenbäume im Frühjahr und Sommer zu gießen. Statt Wassertank und Gieß-Arm heißt es jetzt wieder Feuchtsalzstreuer und Raumschild – bis zum kommenden Frühjahr.

Bei der mags Grün- und Straßenunterhaltung kümmern sich die Mannschaften jenseits der Straßen um den Winterdienst: Sie streuen und kehren Schnee und letztes Laub in Grünanlagen, auf den Spielplätzen und Friedhöfen, in Parks und auf öffentlichen Plätzen – eben überall da, wo sie im restlichen Jahr auch zuständig sind für die Pflege und den Unterhalt von Bäumen, Pflanzen und Wegen.

Priorität legt Bearbeitung der Straßen fest

Die GEM leistet ihre Winterdienstarbeit im Auftrag von mags, die Inhalt und Umfang der anstehenden Arbeiten vorgibt. Die Straßen sind hierfür in unterschiedliche Winterdienstklassen eingeteilt. In die Winterdienstklasse 1 fallen die Hauptverkehrsachsen und -straßen in Mönchengladbach. Hierzu zählen beispielsweise die Aachener-, Krefelder-, Mülforter-, Garten- oder Roermonder Straße. Streu- und Räumfahrzeuge kommen hier aus Sicherheitsgründen zuerst zum Einsatz. Im zweiten Schritt werden die in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung von mags in Stufe 2 klassifizierten Nebenstraßen gestreut.

Streu- und Räumungspflichten der Bürger

Egal, ob es sich um Laub oder Schnee und Eis handelt: Auch Grundstückseigentümer müssen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Gehwege geräumt und passierbar sind: Gehwege sind von Laub und Schnee zu befreien. Bei Glatteis gilt, mit abstumpfenden Stoffen wie Splitt oder Sand auf einer Breite von mindestens 1,50 Meter zu streuen, so dass zwei Personen bequem aneinander vorbeigehen können. Geschieht dies nicht und ein Passant rutscht in der Folge auf nassem Laub, Eis oder Schnee aus, trägt grundsätzlich der Eigentümer, vor dessen Grundstück der Unfall passiert ist, die Verantwortung. Dies gilt auch für Radwege und Haltebuchten für öffentliche Verkehrsmittel, für die ein gefahrloser Zu- und Abgang sichergestellt werden muss. Auch für das Streuen der Fahrbahn kann der Eigentümer zuständig sein. Wer in welchen Straßen zuständig ist, darüber gibt der Straßenreinigungskalender unter www.mags.de sowie die Straßenreinigungssatzung von mags Auskunft.

Zeiten für die Winterwartung

Wenn es nachts geschneit hat oder Glätte entstanden ist, müssen Grundstückseigentümer den Gehweg und gegebenenfalls auch die Fahrbahn an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr sicher eingestreut haben. Tagsüber in der Zeit von 7 bis 20 Uhr müssen Schnee und Eis immer unmittelbar nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen von Glätte beseitigt sein.

Sorglos in den Winter mit dem Servicepaket

Viele Grundbesitzer nutzen bereits das Servicepaket der GEM. Neben der wöchentlichen Reinigung von Gehwegen vor dem Haus ist darin auch der Winterdienst eingeschlossen. Gehweg und gegebenenfalls die Straße werden so oft von Schnee und Eis befreit, wie es die Wetterlage vorgibt. Gleichzeitig treten Grundstückbesitzer die Verkehrssicherungspflicht an die GEM ab und können den Winter sorglos genießen. Informationen zur Übertragung der Reinigungs- und Winterdienstpflicht auf Dritte erhalten Interessierte unter www.mags.de.

Foto: mags