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Bürgerservice: Hinweis für Hauseigentümer

Wenn sich bei der aktuellen Datenabfrage eine Änderung bei der Personenzahl ergibt, ist dies mit dem Bürgerservice der Stadt Mönchengladbach zu klären.
Hierzu benötigen Sie vom Bürgerservice zunächst eine sogenannte Hausauskunft. Diese ist gebührenfrei und beinhaltet die Namen aller aktuell unter der Anschrift gemeldeten Personen. Die Hausauskunft erhalten Sie beim Bürgerservice wie folgt:Ihrer Anfrage müssen Sie einen Nachweis beifügen, dass Sie Eigentümer sind (Grundbuchauszug, Schreiben mags u.a.) Auf Basis dieser Hausauskunft können Sie dann gegenüber dem Bürgerservice schriftlich erklären, welche Personen ggf. unter der Anschrift nicht oder nicht mehr wohnhaft sind. Der Bürgerservice wird dann den Sachverhalt prüfen und ggf. von Amts wegen Bereinigungen vornehmen. Der Bürgerservice weist darauf hin, dass auch Angaben von Eigentümern nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes den Tatsachen entsprechen müssen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.