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Zum Schutz der Wälder wird das Betreten eingeschränkt

Vorsorglich wird das Waldbetretungsrecht eingeschränkt und nur noch auf festen Wegen und Straßen gestattet. So sollen Mönchengladbachs Wälder vor Bränden geschützt werden.
Wegen der drohenden Waldbrandgefahr schränkt der Landesbetrieb Wald und Holz NRW am Niederrhein das freie Waldbetretungsrecht ein. Ab sofort ist deshalb auch das Betreten der Wälder in Mönchengladbach nur noch auf Straßen und festen Wegen gestattet. Davon betroffen sind zum Beispiel der Hardter Wald, der Wickrather Wald, der Buchholzer Wald, Volksgarten-Eschenbroich, Schloss Rheydt, Neuwerk Donk, Hoppbruch/Trietenbroich und Großheide. Diese Vorsorgemaßnahme gilt zunächst bis Ende August.  Je nach Witterungslage kann das Betretungsverbot länger dauern oder auch vorzeitig aufgehoben werden. Ein Verstoß gegen die erlassene Verordnung im Rahmen des Landesforstgesetzes NRW kann mit einer Geldbuße von 250 bis 25.000 Euro belegt werden. An alle Bürgerinnen und Bürger appellieren die Feuerwehr Mönchengladbach und der Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Niederrhein, folgende Verhaltensregeln einzuhalten: ·        Bitte nicht im Wald rauchen! ·        Bitte das Grillen auf den privaten Gartenbereich beschränken! ·        Bitte die Wege im Wald nicht verlassen! Das Wegegebot ist einzuhalten!

·        Offenes Feuer im Wald und im Umkreis von 100 m um den Wald ist strikt verboten! Hierzu zählen auch offene Feuer im Gartengelände.

·       Das Abstellen von Fahrzeugen mit heißem Katalysator im trockenen Gras ist zu unterlassen!