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GEM rückt zum Streueinsatz aus

Um 4.30 Uhr am Montagmorgen rückten erstmals im Winter 2016/17 Fahrzeuge der GEM zum Streueinsatz aus. Zehn Fahrzeuge waren unterwegs, um Gladbachs Straßen von überfrierender Nässe zu befreien.
Offiziell beginnt die Winterdienstzeit schon im Oktober. Ab dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass Schnee fällt oder Glatteis auf den Straßen entsteht, hoch. Sorge vor einem Mangel an Streusalz brauchen die Mönchengladbacher nicht zu haben: Bereits im Sommer wurden die Salzvorräte der mags Tochter GEM auf rund 3000 Tonnen aufgestockt. „In einem normalen Winter werden durchschnittlich 650 Tonnen Streusalz benötigt“, sagt Wilfried Theißen, Betriebsleiter der GEM.

Priorität legt Bearbeitung fest

Die GEM leistet ihre Winterdienstarbeit im Auftrag der Stadt Mönchengladbach. Die Straßen sind in unterschiedliche Winterdienstklassen eingeteilt. In die Winterdienstklasse 1 fallen die Hauptverkehrsstraßen in Mönchengladbach. Hierzu zählen beispielsweise die Aachener-, Krefelder- oder Roermonder Straße. Streu- und Räumfahrzeuge kommen hier aus Sicherheitsgründen zuerst zum Einsatz. Im zweiten Schritt werden die in Stufe 2 klassifizierten Nebenstraßen gestreut.

Streu- und Räumungspflichten der Bürger

Egal ob es sich um Laub oder Schnee und Eis handelt: Auch Grundstückseigentümer müssen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Gehwege geräumt und passierbar sind.
Das heißt: Gehwege sind von Laub und Schnee zu befreien. Bei Glatteis müssen gefährliche Stellen mit abstumpfenden Stoffen wie Splitt oder Sand abgestreut werden. Und das auf einer Breite von mindestens 1,50 Meter, so dass zwei Personen bequem aneinander vorbeigehen können. Kommt man dieser Pflicht nicht nach und ein Passant rutscht auf nassem Laub oder Eis aus, trägt grundsätzlich der Eigentümer, vor dessen Grundstück der Unfall passiert ist, die Verantwortung. Auch für das Abstreuen der Fahrbahn kann der Eigentümer zuständig sein. Darunter fallen auch Radwege und Haltebuchten für öffentliche Verkehrsmittel, für die ein gefahrloser Zu- und Abgang sichergestellt werden muss. Wer in welchen Straßen zuständig ist, darüber geben der Straßenreinigungskalender unter www.mags.de sowie die Straßenreinigungssatzung der Stadt Mönchengladbach Auskunft.

Zeiten für die Winterwartung

Wenn es nachts geschneit hat oder Glätte entstanden ist, müssen Grundstückseigentümer den Gehweg und ggf. auch die Fahrbahn an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr sicher gemacht haben. Tagsüber, also in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, müssen Schnee und Eis immer unmittelbar nach Ende des Schneefalls oder Entstehen der Glätte beseitigt sein. Nach 20 Uhr ist hierfür bis 7 Uhr am Folgetag und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr Zeit.

Sorglos in den Winter mit dem Servicepaket

Viele Grundstückbesitzer nutzen bereits das Servicepaket der GEM. Neben der wöchentlichen Reinigung von Gehwegen vor dem Haus ist darin auch der Winterdienst eingeschlossen. Gehweg und ggf. die Straße werden so oft von Schnee und Eis befreit, wie es die Wetterlage vorgibt. Gleichzeitig treten Grundbesitzer die Verkehrssicherungspflicht an die GEM ab und können den Winter sorglos genießen. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.mags.de oder auf Facebook unter mags.mg. Ansprechpartnerin
Anne Peters-Dresen
Pressesprecherin Tel. 02161 – 49 10 48
Fax 02161 – 49 10 77